Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5/6/2018 wurde der Bildungsdirektor zum Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung und Transparenz für Schulen staatlicher Art ernannt.
- Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für Schulen
- Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2021-2023
- Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2022-2024
- Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023-2025